Zusatzmodul 2 Abfallbeauftragter - im Anschluss an den Grundlehrgang § 5 AbfAEV und § 9 EfbV und dem anschließenden Zusatzmodul 1
Details
Regulär 100,00€ (MwSt.frei)
BVWL-Mitglieder 90,00€ (MwSt.frei)
Heeremansweg 13
48167 Münster
Dieser Kurs kann nur in Verbindung mit dem Fachkundelehrgang gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (Grundlehrgang) und dem Zusatzmodul im Anschluss an den Grundlehrgang besucht werden.
Der gesamte Lehrgang (39 Unterrichtseinheiten) inkl. dem Zusatzmodul Abfallbeauftragter ist von der Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter dem Az.: 67.30.0011/BVWL/§9(1)3 AbfBeauftrV als Lehrgang gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfbeauftrV) anerkannt.
Seminarinhalte:
- Pflichten des Abfallbeauftragten (Kontrolle, Information der Betriebsangehörigen, Beratung der Geschäftsführung zu Investitionsentscheidungen, Produktionsverfahren und Produkten unter Abfallgesichtspunkten, Jahresberichte)
- Rechte des Abfallbeauftragten (Vortragsrecht, Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz) sowie
- das Verfahren zur Gestellung des Abfallbeauftragten, etc.
Zielgruppe
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen:
- aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV,
- an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG
- sowie an Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV
- sowie an Umweltschutzbeauftragte
- oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen.
Referenten
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann (Bezirksregierung Münster)
Lehrgangsleitung
Herr Dipl.-Vw. Benedikt Althaus
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung mittels Anmeldebogen per E-Mail, Fax oder Brief (an das Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik NRW e. V.). Ca. 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs erhalten Sie Anmeldebestätigung und Rechnung.
Passender Grundlehrgang:
08.,09.+15.11.2019 Münster