Weiterbildungen/ Fortbildungen
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Führer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern, müssen bei Aufnahme ihrer Beschäftigung eine Erstschulung (ADR-Basiskurs und ggfls. Aufbaukurse) und bei Ausübung ihres Berufs alle fünf Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung absolvieren. Erst- und Auffrischungsschulung schließen jeweils mit einer Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card/ ADR-Schein) bestätigt, dass der Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und die IHK-Prüfung bestanden hat. Die Erstschulung besteht aus Basiskurs und ggfls. Aufbaukursen. Das zu befördernde Gut und die Menge bestimmen, welche Erstschulungen nachgewiesen werden müssen.
Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihnen Grundkenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und, sofern ein solcher eintritt, ihnen zu ermöglichen, die Maßnahmen zu treffen, die für ihre eigene Sicherheit, die der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie zur Begrenzung der Folgen des Zwischenfalls erforderlich sind.
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Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt in Deutschland die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr.
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen selbstständig machen will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Transportgenehmigung. Um die Transportgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erhalten, muss der Unternehmer drei Bedingungen erfüllen: Persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kenntnisse.
Der Nachweis der fachlichen Kenntnisse kann u.a. über das erfolgreiche Bestehen einer "Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr" vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Zur besseren Vorbereitung auf diese IHK-Fachkundeprüfung bietet Ihnen das BVWL Vorbereitungslehrgänge an.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt in Deutschland die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr.
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen selbstständig machen will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Transportgenehmigung. Um die Transportgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erhalten, muss der Unternehmer drei Bedingungen erfüllen: Persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kenntnisse.
Der Nachweis der fachlichen Kenntnisse kann u.a. über das erfolgreiche Bestehen einer "Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr" vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Zur besseren Vorbereitung auf diese IHK-Fachkundeprüfung bietet Ihnen das BVWL Vorbereitungslehrgänge an.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt in Deutschland die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr.
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen selbstständig machen will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Transportgenehmigung. Um die Transportgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erhalten, muss der Unternehmer drei Bedingungen erfüllen: persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kenntnisse.
Der Nachweis der fachlichen Kenntnisse kann u.a. über das erfolgreiche Bestehen einer "Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr" vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Zur besseren Vorbereitung auf diese Fachkundeprüfung bietet Ihnen das BVWL einen eigenen Vorbereitungslehrgang an.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt in Deutschland die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr.
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen selbstständig machen will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Transportgenehmigung. Um die Transportgenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erhalten, muss der Unternehmer drei Bedingungen erfüllen: Persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kenntnisse.
Der Nachweis der fachlichen Kenntnisse kann u.a. über das erfolgreiche Bestehen einer "Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr" vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Zur besseren Vorbereitung auf diese IHK-Fachkundeprüfung bietet Ihnen das BVWL Vorbereitungslehrgänge an.
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